Zurück in die Budgetierung: Was die MGV-Rückführung für Psychotherapie-Praxen ändert

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert sich die Vergütungssystematik der ambulanten Psychotherapie grundlegend: Statt fester, extrabudgetärer Preise gilt künftig ein gemeinsamer, gedeckelter Vergütungstopf. Was auf den ersten Blick technisch klingt, hat für Praxen handfeste wirtschaftliche Folgen.
Extrabudgetär vs. MGV: der entscheidende Unterschied
Um die Tragweite der Änderung zu verstehen, hilft ein Blick auf die bisherige Systematik. Ambulante Psychotherapie wurde bislang extrabudgetär vergütet — das heißt, jede erbrachte Leistung wurde zu einem festen Preis bezahlt, unabhängig davon, wie viele Leistungen insgesamt in einem Quartal abgerechnet wurden.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das nach Beratungen um den 8. Juli rund um den 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ändert sich das: Die psychotherapeutische Vergütung wird wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen. Das bedeutet, sie wird aus einem gemeinsamen, gedeckelten Topf gezahlt — genau wie es bei den meisten fachärztlichen Leistungen bereits der Fall ist.
Warum dieser Unterschied wirtschaftlich relevant ist
Bei einem festen Preis pro Leistung (extrabudgetär) weiß eine Praxis im Voraus, was eine erbrachte Sitzung wert ist. Im MGV-System hängt die tatsächliche Vergütung je Leistung dagegen davon ab, wie sich die Gesamtmenge der abgerechneten Leistungen innerhalb des budgetierten Topfs entwickelt. Steigt die Menge der Leistungen stärker als das verfügbare Budget, kann der tatsächliche Auszahlungswert je Leistung sinken — ein Mechanismus, den viele Fachärzt:innen aus ihrem Alltag bereits kennen.

Eine feste Preiszusage und ein gedeckelter, geteilter Topf sind zwei grundverschiedene wirtschaftliche Realitäten — auch wenn beide „Vergütung" heißen.
Wer weiterhin extrabudgetär bleibt
Nicht die gesamte psychotherapeutische Versorgung fällt unter die Rückführung. Als Ausnahmen vorgesehen sind:
- die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
- die Behandlung „schwer psychisch kranker Menschen",
- sogenannte „dringlich festgelegte Fälle".
Die konkrete Definition dieser Ausnahmekategorien soll der G-BA erst noch erarbeiten. Für viele Praxen bleibt damit vorerst unklar, welcher Anteil ihrer Leistungen tatsächlich unter die neue Budgetierung fällt und welcher Anteil extrabudgetär bleibt.
Zeitplan und Übergang
Konkrete Ausführungsdetails und geplante Aufweichungen sollen erst nach der Sommerpause, also voraussichtlich Ende September 2026, folgen. Für bereits laufende, gesicherte Behandlungen ist eine Kontinuität bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen — eine Übergangsregelung, die zumindest kurzfristig Planungssicherheit für bestehende Patient:innenverhältnisse schafft.
Mögliche Folgen — als das gekennzeichnet, was sie sind: Verbandseinschätzungen
Berufsverbände wie BPtK und DPtV warnen vor weniger Therapieplätzen, längeren Wartezeiten und zunehmendem wirtschaftlichem Druck auf Praxen als möglichen Folgen der Budgetierung. Diese Einschätzungen sind Prognosen der Verbände — sie sind nicht mit belegten Ergebnissen zu verwechseln, verdienen aber angesichts der Erfahrungen aus anderen budgetierten Facharztbereichen ernsthafte Beachtung. Wie sich lange Wartezeiten in der Psychotherapie bereits heute auswirken und was Praxen dagegen tun können, beleuchtet der Beitrag Wartezeiten in der Psychotherapie: Ursachen und was Praxen tun können.
Was Praxen jetzt tun können
Auch wenn viele Details noch offen sind, lässt sich bereits jetzt sinnvoll vorbereiten:
- die eigene Leistungsstruktur daraufhin prüfen, welcher Anteil voraussichtlich unter die Ausnahmeregelungen fallen könnte,
- die mittelfristige Finanzplanung auf ein potenziell schwankendes Vergütungsniveau je Leistung ausrichten,
- die weitere Ausgestaltung durch den G-BA aktiv verfolgen, statt auf eine spätere Information durch die eigene KV zu warten,
- die Gesamtsituation im Zusammenhang mit der separat wirkenden EBM-Absenkung einordnen, die im Beitrag Minus 4,5 Prozent: Die Honorarabsenkung für Psychotherapie ab April 2026 beschrieben wird.
Ein realistischer Vergleichsmaßstab hilft dabei, die eigene wirtschaftliche Lage nicht isoliert, sondern im Kontext der gesamten Berufsgruppe einzuschätzen — genau dafür bietet der Fachzirkel anonymisierte Honorar-Benchmarks, die verifizierten Kolleg:innen einen strukturierten Vergleich ermöglichen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Rückführung in die MGV konkret?
Wann wurde diese Änderung beschlossen?
Gibt es Ausnahmen von der Budgetierung?
Was bedeutet die Streichung der Angemessenheitsprüfung in diesem Zusammenhang?
Ab wann gilt die neue Vergütungssystematik in der Praxis?
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