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Praxis & Vermittlung

Videosprechstunde und digitale Angebote in der Psychotherapie

Fachzirkel-Redaktion · 13. Juni 2026 · 3 Min Lesezeit

Illustration einer Videosprechstunde zwischen Therapeut:in und Patient:in

Digitale Angebote sind in der psychotherapeutischen Versorgung längst kein Randthema mehr. Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen und Online-Terminvergabe gehören für viele Praxen mittlerweile zum Alltag — mit klaren Chancen, aber auch mit Grenzen, die im Praxisalltag ernst genommen werden sollten.

Die Videosprechstunde als etabliertes Format

Die Videobehandlung hat sich in den vergangenen Jahren von einer Ausnahmelösung zu einem regulären Bestandteil der ambulanten Psychotherapie entwickelt. Sie bietet insbesondere Vorteile für:

  • Patient:innen mit eingeschränkter Mobilität oder weiten Anfahrtswegen,
  • berufstätige Patient:innen, für die ein kurzer Termin ohne Anfahrtszeit leichter in den Alltag passt,
  • Kontinuität bei vorübergehender Ortsabwesenheit, etwa bei beruflich bedingten Aufenthalten, und
  • Praxen mit begrenztem Raumangebot, die dadurch flexibler planen können.

Gleichzeitig ist die Videosprechstunde kein voraussetzungsloser Ersatz für die Präsenzbehandlung. Kostenträger und Verfahren setzen üblicherweise Rahmenbedingungen — etwa zum zulässigen Anteil an der Gesamtbehandlung oder zu den technischen Anforderungen an den eingesetzten Videodienst. Praxen sollten sich vor der Einführung genau informieren, welche Regeln für das eigene Verfahren und den eigenen Kostenträger gelten.

Technische und organisatorische Voraussetzungen

Für eine rechtssichere und praktikable Videosprechstunde braucht es mehr als eine funktionierende Internetverbindung:

  1. Einen zertifizierten Videodienstanbieter, der die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  2. Eine klare Aufklärung der Patient:innen über Ablauf, Grenzen und Datenschutz des digitalen Settings.
  3. Ein Rückfallverfahren für technische Störungen, damit Sitzungen im Zweifel nicht ausfallen müssen.
  4. Eine fachliche Einschätzung im Einzelfall, ob das digitale Setting für die jeweilige Patient:in geeignet ist.

Digitale Gesundheitsanwendungen als Ergänzung

Neben der Videosprechstunde haben Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich um geprüfte digitale Programme, die ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden können und Patient:innen etwa bei der Selbstbeobachtung, Psychoedukation oder zwischen den Sitzungen unterstützen sollen.

Wichtig ist die klare begriffliche Abgrenzung: DiGA sind eine Ergänzung, kein Ersatz der psychotherapeutischen Behandlung. Seriöse Anbieter kommunizieren das auch so. Praxen, die DiGA in die Behandlung integrieren möchten, sollten sich vorab mit dem jeweiligen Einsatzbereich, den Grenzen und der Evidenzlage der konkreten Anwendung vertraut machen.

Digitale Angebote erweitern das Behandlungsspektrum, sie ersetzen aber nicht die fachliche Einschätzung, welches Format im Einzelfall angemessen ist.

Merke

Nicht jede Patient:in eignet sich gleichermaßen für die Videosprechstunde. Bei akuter Suizidalität, ausgeprägter Dissoziation oder anderen Zuständen, die eine unmittelbare physische Präsenz erfordern, bleibt die Präsenzbehandlung in der Regel die angemessene Wahl.

Grenzen und Risiken im Blick behalten

Digitale Angebote bringen auch Herausforderungen mit sich, die in der Praxisplanung mitgedacht werden sollten:

  • Technische Störungen können Sitzungen unterbrechen oder erschweren — ein klares Vorgehen für solche Fälle sollte vorab feststehen.
  • Eingeschränkte non-verbale Wahrnehmung kann bei bestimmten Störungsbildern die klinische Einschätzung erschweren.
  • Datenschutzanforderungen an die eingesetzte Technik sind höher, als viele allgemeine Videokonferenz-Tools erfüllen — ein Thema, das eng mit dem Datenschutz in der Heilberuf-Praxis zusammenhängt.
  • Ungleicher Zugang, wenn Patient:innen nicht über geeignete Geräte oder stabile Internetverbindung verfügen.

Digitale Angebote können auch dazu beitragen, Wartezeiten in der Psychotherapie etwas abzufedern — etwa indem kurzfristige Überbrückungstermine leichter organisierbar werden. Wer sich mit dem Übergang von der Präsenz- zur Videobehandlung im Rahmen einer Praxisübergabe beschäftigt, sollte digitale Angebote auch als Teil des übergebenen Praxiskonzepts mitdenken.

Erfahrungswerte aus der Praxis nutzen

Wie Videosprechstunden im eigenen Fachgebiet konkret organisiert werden — von der Terminplanung bis zum Umgang mit Störfällen — lässt sich selten allein aus allgemeinen Leitfäden ableiten. Der Austausch mit Kolleg:innen aus der passenden Fachgruppe im Fachzirkel bietet hier praxisnahe Orientierung, die über allgemeine technische Anleitungen hinausgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videosprechstunden sind ein etabliertes, aber rahmenbedingtes Ergänzungsformat der ambulanten Psychotherapie.
  • Zertifizierte Videodienstanbieter, klare Aufklärung und ein Rückfallverfahren sind Grundvoraussetzungen.
  • DiGA ergänzen die Behandlung, ersetzen sie aber nicht — die Eignung im Einzelfall bleibt fachliche Entscheidung.
  • Kollegialer Austausch hilft, digitale Angebote praxisnah und rechtssicher zu organisieren.

Häufige Fragen

Ist die Videosprechstunde in der Psychotherapie grundsätzlich zulässig?
Ja, Videobehandlung ist als ergänzendes Format in der ambulanten Psychotherapie etabliert, unterliegt aber bestimmten Rahmenbedingungen — etwa dem Einsatz zertifizierter Videodienstanbieter und der Eignung des Einzelfalls für das digitale Setting.
Kann eine komplette Behandlung ausschließlich per Video stattfinden?
Je nach Kostenträger und Verfahren gelten Obergrenzen für den Anteil rein videobasierter Sitzungen an der Gesamtbehandlung. Praxen sollten sich vorab über die für sie geltenden Regelungen informieren, statt von einer pauschalen Unbegrenztheit auszugehen.
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und ersetzen sie die Psychotherapie?
DiGA sind geprüfte digitale Anwendungen, die auf Rezept verordnet werden können. Sie ergänzen die psychotherapeutische Behandlung — etwa zur Selbsthilfe zwischen Sitzungen —, ersetzen sie aber nicht und werden von seriösen Anbietern auch nicht als Ersatz beworben.
Welche technischen Anforderungen gelten für Videosprechstunden?
In der Regel ist der Einsatz eines zertifizierten, datenschutzkonformen Videodienstanbieters vorgeschrieben. Eigene Lösungen über allgemeine Videokonferenz-Tools ohne entsprechende Zertifizierung erfüllen diese Anforderungen üblicherweise nicht.
Eignet sich jede Patient:in gleichermaßen für die Videosprechstunde?
Nein. Die fachliche Einschätzung, ob ein Fall für das digitale Setting geeignet ist, bleibt Aufgabe der behandelnden Person — etwa bei akuter Suizidalität oder ausgeprägten dissoziativen Zuständen ist Präsenzbehandlung in der Regel vorzuziehen.

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